Fußball-Länderspiele bis 2016 in ARD und ZDF

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ARD und ZDF haben vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) die audiovisuellen Medienrechte an den Länderspielen (Herren), den Länderspielen (Frauen), den Spielen der 3. Liga und den Spielen der Frauen-Bundesliga von der Saison 2012/13 bis zur Saison 2015/16 erworben.

Die Fortsetzung der langjährigen Partnerschaft mit dem DFB ist das Ergebnis eines am 15.04.2011 gestarteten Ausschreibungsverfahrens. Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks und ARD Sport-Intendant: "Wir freuen uns sehr, dass wir unsere langjährige und bewährte Zusammenarbeit mit dem DFB fortsetzen können. Die Übertragungsrechte von Fußball-Länderspielen gehören in Deutschland zu den wichtigsten Fernsehrechten überhaupt. Auch der Erfolg der 3. Liga ist eng mit der breiten öffentlichen-rechtlichen Berichterstattung verknüpft."

Markus Schächter, ZDF-Intendant: "Die Zuschauer können sich weiterhin auf sachkundige und hochwertige Übertragungen von DFB-Veranstaltungen im frei empfangbaren Fernsehen freuen. Nach der Live-Berichterstattung von der FIFA Frauen-WM in diesem Sommer bei ZDF und ARD hat mit diesem Vertragsabschluss auch der Frauen-Fußball im deutschen Fernsehen beste Perspektiven."

Für die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel ist der erfolgreiche Abschluss mit dem DFB auch ein Beleg für die besondere Qualität in der Sportberichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender: "Wir freuen uns sehr, dass wir weiterhin solchen Spitzensport übertragen können. Genauso wichtig ist aber, dass die Fans bei den Öffentlich-Rechtlichen auch künftig im Jahr bis zu 100 verschiedene Sportarten sehen und hören können; darunter umfassende Live-Berichte und Zusammenfassungen über Breitensport und Randsportarten, wie sie in dieser Form kein anderer Sender bietet. Diese erfolgreiche Mischung ist ein Qualitätsmerkmal von ARD und ZDF."

Der Vertrag wurde von SportA, der Sportrechte-Agentur von ARD und ZDF, verhandelt und abgeschlossen. Über die finanzielle Ausgestaltung der Verträge wurde Stillschweigen vereinbart. Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der bei den Rundfunkanstalten jeweils zuständigen Gremien.

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