ROG: Whistleblower sind nicht kriminell

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Mit der Aktion "Whistles for Whistleblowers" fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) am zweiten Sitzungstag des NSA-Untersuchungsausschusses umfassenden Schutz für Hinweisgeber.

Mit Trillerpfeifen und den Masken von bekannten Whistleblowern macht die Organisation vor den Botschaften der USA und Großbritanniens lautstark auf die zunehmende Verfolgung von Informanten aufmerksam. Whistleblower seien unverzichtbar, damit Journalisten Fehlentwicklungen publik machen können. "

Whistleblower wie Edward Snowden decken Missstände auf. Doch die US-Regierung sucht Snowden mit internationalem Haftbefehl. Die deutsche Bundesregierung hat das bislang nicht infrage gestellt", sagt ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff in Berlin. "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Kriminalisierung Snowdens durch die US-Regierung nicht länger zu billigen. Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dass Snowden einen Aufenthalt an einem sicheren Ort in Europa erhält und sie sollte einen eigenen, umfassenden Whistleblowerschutz verabschieden."

Snowden wird seit der Weitergabe interner Daten des US-Geheimdienstes NSA von den US-Behörden wegen angeblicher Spionage mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er lebt mit vorübergehendem Asyl noch bis August in Russland. Sein anschließender Aufenthaltsort steht noch nicht fest. Bei einer Rückkehr in die USA müsste der ehemalige NSA-Mitarbeiter mit einer Anklage vor einem US-Gericht rechnen.

Staaten, die Snowden Aufenthalt gewährten, müssten politischen Druck aus Washington fürchten. Die Obama-Regierung verfolgt Whistleblower so streng wie keine Regierung zuvor. Acht Informanten wurden unter dem Spionagegesetz von 1917 angeklagt: Chelsea Manning spielte als US-Soldat der US-Enthüllungsplattform Wikileaks mehr als Zehntausende geheimer Militär- und Datenunterlagen zu und erhielt dafür 35 Jahre Haft. Der ehemalige CIA-Mitarbeiter John Kiriakou machte die Folterpraxis des simulierten Ertränkens publik und wurde mit zweieinhalb Jahren Gefängnis bestraft.

Auch in Deutschland sind Whistleblower laut ROG nicht ausreichend gesichert. Hierzulande sind nur Beamte vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt. Sie dürfen sich bei Korruptionsverdacht etwa direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Für Tarifangestellte im öffentlichen Dienst und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft gilt dies nicht. Sie müssen sogar mit Kündigung rechnen, wenn sie interne Missstände publik machen wollen. Ein umfassender Whistleblowerschutz in Deutschland steht immer noch aus.