Meinungs- und Pressefreiheit ist Bürgerpflicht

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Medienmacher dürften sich durch islamistischen Terror wie die Attentate von Paris und Kopenhagen oder die Anschläge extremistischer Gesinnungstäter gegen Journalisten und Verlagshäuser weder provozieren noch verschrecken lassen.

Das erklärten die Präsidenten der deutschsprachigen Verlegerverbände anlässlich ihres Treffens am 16. April in Luxemburg. Allerdings sei die Verteidigung des Rechts auf Meinungs- und Pressefreiheit nicht allein Sache von Verlegern und Journalisten, betonten die Vertreter von Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Schweizer Medien und Luxemburgischer Verlegerverband.

"Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in denen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit nicht nur im Grundgesetz verankert ist, sondern täglich gelebt wird", sagte dazu BDZV-Präsident Helmut Heinen. "Doch auch hier gibt es Attacken auf das freie Wort, werden Journalisten beleidigt, bedroht oder sogar tätlich angegriffen, nur weil sie ihre Arbeit tun. Wir wehren uns gegen jeden Versuch, die freie Presse mundtot zu machen."

An die Politik richteten die Verbandspräsidenten den Appell, die Rahmenbedingungen für die Arbeit einer freien und unabhängigen Presse zu sichern. Sorgen bereite beispielsweise die geplante Datenschutzverordnung, die große Unternehmen bevorzugen könnte. Das Wettbewerbsverfahren gegen Google müsse endlich zu einem guten Ende geführt werden. Es gelte, das Urheberrecht in Europa zu stärken. Ferner müsse der höhere Mehrwertsteuersatz bei elektronischen Produkten an den reduzierten Satz der gedruckten Presse angepasst werden.