DJV begrüßt Entscheidung zum Informationsfreiheitsgesetz

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine wegweisende Richtschnur für recherchierende Journalistinnen und Journalisten (Az. BVerwG 7 C 6.15).

Das Leipziger Gericht hatte zuvor gegen das Bundesinnenministerium entschieden, das die Anfrage von zwei Journalisten zur Förderung von Sportverbänden in mehr als 60 Einzelfälle zerteilt und dafür fast 15.000 Euro verlangt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dieses Vorgehen verstoße „gegen das im Informationsfreiheitsgesetz bestimmte Verbot einer abschreckenden Wirkung der Gebührenbemessung“.

„Die Entscheidung verschafft Rechercheuren Klarheit“, kommentiert DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall den Leipziger Richterspruch. Die beiden Journalisten wurden vom DJV in ihrem Rechtsstreit mit dem Bundesinnenministerium unterstützt. Es sei nicht nachvollziehbar, so Überall, dass das Ministerium durch mehrere Instanzen geklagt habe, obwohl die Gerichte die Ansprüche zurückgewiesen hätten. Der DJV- Vorsitzende hofft darauf, dass Anfragen von Journalisten gemäß Informationsfreiheitsgesetz spätestens mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unbürokratisch beantwortet würden.