Influencer Marketing: BVDW begrüßt Bemühungen der Bundesregierung

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In den vergangenen Monaten haben verschiedene Urteile in Hinblick auf die Werbekennzeichnung durch Influencer laut dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. für große Verunsicherung gesorgt.

Nach mehreren Urteilen unterschiedlicher Gerichte zur korrekten Kennzeichnung geposteter Inhalte durch Influencer herrsche - so eine Pressemeldung des Verbandes - "vor allem große Rechtsunsicherheit, da mitunter völlig unklar ist, welche Äußerungen in welchem Kontext als Werbung gekennzeichnet werden müssen".

Nachdem der BVDW in einer Stellungnahme bereits im April klare rechtliche Leitlinien für Influencer Marketing gefordert hatte, kündigte die Bundesregierung nun an, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen zu wollen. BVDW-Vizepräsidentin Anke Herbener (Digital Changers): „Die letzten Urteile haben die Branche so stark verunsichert, dass Influencer aus Angst vor Abmahnungen quasi jeden Post als Werbung kennzeichnen. Da so niemand mehr erkennen kann, bei welchen Inhalten es sich tatsächlich um Werbung handelt, wird die Kennzeichnung ad absurdum geführt.“ Insofern sei jeder Schritt zu mehr Rechtssicherheit ein Schritt in die richtige Richtung.

Aus Sicht des BVDW kristallisieren sich zwei Punkte heraus, die "dringend gesetzlich aufgegriffen und klar definiert werden müssten": Erstens die Klarstellung, bei welchen Inhalten es sich um Werbung handelt. „Aus unserer Sicht ist das sogar relativ simpel: Es muss in irgendeiner Form eine Gegenleistung erbracht worden sein. In allen anderen Fällen ist ein Post keine Werbung“, so Anke Herbener. Zweitens soll eine solche Regelung – im Gegensatz zur Entscheidung des Landgerichts München im Fall Hummels – dem Influencer auch eine freie Meinungsäußerung als Privatmensch zugestehen. „Allein wegen der Anzahl der Fans und Follower eine kommerzielle Absicht eines jeden Posts zu unterstellen, entbehrt jeglichem Realitätsbezug. Ein Influencer müsse - so der BVDW - "sich auch innerhalb seines Profils als Privatmensch bewegen und äußern können".