PR-Rat fordert Lobbyregister

Meldung des Tages

Der Deutsche Rat für Public Relations begrüßt in einer Pressemeldung, dass die öffentliche Debatte um mehr Transparenz bei der Vertretung von Interessen in den zurückliegenden Monaten wieder Fahrt aufgenommen hat.

Die repräsentative Demokratie lebe vom Prozess der Interessenvertretung und Interessenabwägung. Interessenvertretung ist legitim und innerhalb unseres demokratischen Systems unverzichtbar für die Willensbildung sowie ein Wesensmerkmal pluralistischer Demokratien. Gleichwohl existiere in Teilen der Öffentlichkeit ein weit verbreitetes Unbehagen, denn mit dem Lobbyismusbegriff assoziieren viele Menschen intransparente Aushandlungsprozesse mit dem Ziel einer vermeintlich illegitimen Einflussnahme auf politische Entscheidungen zugunsten partikularer Interessen. Dieser Eindruck sei nicht nur dazu geeignet, an der Glaubwürdigkeit von Politik zu nagen, sondern kann auch die Legitimation parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nachhaltig schädigen.

Das Vertrauen in die Legitimität staatlicher Entscheidungen setze Transparenz voraus, doch vollziehe sich das Miteinander von Staat, Zivilgesellschaft und privatem Sektor bislang vornehmlich im Dunkeln. Es gelte darum, die öffentliche Transparenz dieses Miteinanders wirksam zu steigern, denn die demokratische Öffentlichkeit habe ein Anrecht darauf.

Zugleich betont der Rat, dass politische Prozesse zuweilen legitimerweise geschützte Räume beanspruchen können in denen Transparenz verweigert werden kann und muss. Datenschutz, geheime Wahlen, Zeugnisverweigerungsrecht, Schweigepflicht oder Sicherheitsgebote seien nur einige Beispiele. Auch das Aushandeln eines sachlich tragfähigen Lösungsvorschlags könne erfordern, zunächst nur einen kleinen Kreis von Personen einzubinden, bevor ein Konzept der Öffentlichkeit zur weiteren Diskussion präsentiert wird. 

Ziel und zentraler Gegenstand einer verbesserten Transparenz sei die Offenlegung der finanziellen wie organisatorischen Rahmenbedingungen der Interessenvertretung durch ein gesetzlich verpflichtendes und sanktionsbewehrtes Lobbyregister. Dieses sollte die Definition von Interessenvertretung gegenüber Parlament und Regierung mit zeitlichen oder finanziellen Schwellenwerten verknüpfen und Vorgaben zur Offenlegung klar definieren. Bei Eintragung in das Register muss offengelegt werden, welche Interessen hinter den jeweiligen Organisationen stehen und sie finanzieren.

Die Erfahrung zeige, dass freiwillige Register ihren Zweck hier nicht erfüllen. Eine klare gesetzliche Verpflichtung ohne ungerechtfertigte Ausnahmetatbestände, aber dafür klaren Vorgaben hinsichtlich der Offenlegungsverpflichtung sei daher wichtig, um die Umgehung einer Registrierung zu vermeiden und einheitliche Bedingungen für alle zu schaffen.

Organisationen, deren wesentliches Ziel der Kontakt und der Informationsaustausch mit politischen Entscheidern und Anspruchsgruppen ist, sind demnach auch dann als Interessenvertretung im Sinne eines Lobbyregisters anzusehen, wenn sie sich z.B. weltanschaulichen, religiösen, sozialpartnerschaftlichen, oder umweltschutzbezogenen Zwecken verpflichtet fühlen.