YouTube- und Instagram-Schleichwerbung: 13 Verfahren eingeleitet

Nicht schön

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) überprüft routinemäßig die Einhaltung von Werbevorschriften – das gilt auch für Anbieter in Sozialen Medien und Website-Betreiber, die in Hamburg oder Schleswig-Holstein ansässig sind.

Im zweiten Quartal 2017 hat sie bei dreizehn Angeboten Verfahren wegen unzureichender oder fehlender Werbekennzeichnung eingeleitet und Kontakt zu den Anbietern aufgenommen, um auf eine Nachbesserung hinzuwirken. Dies führte in elf Fällen zur Anpassung der Werbekennzeichnung auf YouTube und Instagram. Bei zwei Anbietern laufen die Fristen zur Nachbesserung noch.

Bereits Anfang dieses Jahres hatte die MA HSH die Angebote von rund 30 YouTubern in Hamburg und Schleswig-Holstein geprüft, auf Mängel hingewiesen und über die geltenden Werbevorschriften informiert. Die MA HSH erreichen zudem verstärkt Hinweise und Beschwerden zu fehlenden Werbekennzeichnungen. Gleichzeitig wenden sich auch Influencer selbst mit Fragen zur korrekten Werbekennzeichnung an die Medienanstalt.

Thomas Fuchs, Direktor MA HSH: „Wir kommen langsam zu einer einheitlichen Kennzeichnungskultur bei werblichen Angeboten im Netz, da immer mehr Anbieter sensibilisiert sind und schneller auf unsere Hinweise reagieren.“

Infos zum Thema für Blogger gibt es hier (PDF-Download).