Freelancer werden für Unternehmen wichtiger

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Unternehmen wollen häufiger als bisher Freiberufler einsetzen. Rund jeder dritte Personalverantwortliche (30 Prozent) gibt an, dass das eigene Unternehmen häufiger Freiberufler einsetzen wird.

Nur 18 Prozent rechnen mit einer geringeren Bedeutung von Freelancern. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM. "Flexibilität und Innovationskraft gewinnen für die Unternehmen immer stärker an Bedeutung. Freelancer sind mit ihrem häufig hoch spezialisierten Fachwissen eine wichtige Ergänzung zur Stammbelegschaft", sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Besonders stark auf Freelancer setzen dabei Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro. Hier gehen 36 Prozent der Personalverantwortlichen von einem stärkeren Einsatz aus, nur 12 Prozent erwarten einen Rückgang. In der IT-Branche sind nach BITKOM-Schätzungen aktuell rund 80.000 IT-Spezialisten über Projektplattformen oder über persönliche Netzwerke als Freiberufler aktiv. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl um rund 20.000 gestiegen. Gleichzeitig hat die Zahl der Gesamtbeschäftigten in der ITK-Branche von 750.000 auf über 900.000 zugelegt.

Aktuell herrscht allerdings rechtliche Unsicherheit, was den Einsatz von freiberuflichen IT-Spezialisten angeht. So ist zum Beispiel eine Eingliederung des Freiberuflers in die Arbeitsorganisation nicht erlaubt, da er sonst als abhängig Beschäftigter gilt. "Durch die Notwendigkeit einer weiteren Serviceleistung durch den Freelancer, etwa im Support, ist eine vollkommene Trennung des Freiberuflers von der Organisation des Auftraggebers aber häufig fast unmöglich", so Kempf. Auch das Fehlen eigener Produktionsmittel oder von Kapital bei IT-Freiberuflern dürften keine Kriterien sein, die gegen eine Selbstständigkeit sprechen. "IT-Spezialisten verkaufen als Freiberufler ihr Know-how, dazu braucht es keine große Ausstattung", so Kempf. Der BITKOM fordert aus diesem Grund klarere Kriterien zum Einsatz von Freelancern in der IT-Branche und zur Beurteilung von Scheinselbstständigkeit.