Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook

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Das Bundeskartellamt hat laut einer Pressemeldung ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet.

Die Behörde gehe laut eigenen Aussagen dem Verdacht nach, "dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht".

Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das Bundeskartellamt werde unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung von spezifischen Klauseln besteht.

Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt: »Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.«