Kommentar: Wichtige Worte zum "Fußball, Big Brother und Twitter"-Skandal

Kommentar

Was für eine Mischung! Ein englischer Fußball-Star, eine britische Big Brother Teilnehmerin mit "viel Holz vor der Hüttn" und Twitter. Aber der Reihe nach:

Der bekannte britische Fußballer XY (Name der medienmilch.de Redaktion bekannt) hat ein Problem: Das besagte Big Brother Mäuschen behauptet, eine Affäre mit Ihm zu haben und die britische Yellow Press stürzt sich natürlich auf das - kicher - Weltthema. Für die britische Presse setzt XY (Name der medienmilch.de Redaktion bekannt) aber durch, dass sein Name im Zusammenhang mit der angeblichen Affäre konsequent nicht genannt werden darf. Nicht nur britische Twitter-Nutzer (sondern auch alle ausländischen Medien) ignorierten dieses Namensnennungsverbot natürlich massenhaft.

Nun haben Twitter und die angeblich 75.000 betroffenen Nutzer deswegen eventuell ein Problem: Sie sollen angeblich von XY (Name der medienmilch.de Redaktion bekannt) verklagt werden. XY (Name der medienmilch.de Redaktion bekannt) bezieht sich dabei angeblich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser besagt: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz." Er besagt aber auch: "Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer." Gesetzlich vorgeschrieben? Könnte sogar sein bei dem komischen Presserecht in Großbritannien. Es bietet Promis und Politikern maximalen Schutz vor den widerwärtigen Medien und dem ekeligen Thema Pressefreiheit an. Aber ist Fußball, Sex und Big Brother wirklich ein nationales Thema? Also ein wirklich nationales Thema mit "Aufrechterhaltung der Ordnung, öffentliche Sicherheit" und so?

Der eigentliche Hammer kommt jetzt: Angeblich will Twitter laut bild.de die Daten der 75.000 Twitter-Nutzer tatsächlich herausgeben, falls ein Gericht dies entscheidet. Man stellte sich vor, Strauss-Kahn wäre Brite und würde sich ebenfalls bei der bisherigen Medien- und Social Media-Berichterstattung über ihn auf Artikel 8 berufen. Dann käme eventuell auf 70.000.000 Millionen Twitter-Nutzer eine potenzielle Klage zu.

Höre ich da irgendwo das heftige Händereiben der geschäftstüchtigen Abmahnanwälte von C-Promis? Entschuldigung, ich kann sie nicht hören? Es ist plötzlich so laut hier. Was sagen Sie?

Man kann nur hoffen, dass die britische Justiz hier nicht presserechtlich Amok läuft und die Originalversion von Big Brother nicht nie gelesen hat. Das wäre schon peinlich für das "Mutterland" der Demokratie und des Fußballs.