Kriterien für Jugendschutzprogramme

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Wie können Kinder und Jugendliche vor problematischen Web-Inhalten geschützt werden? Eine Frage, die im Fokus der aktuellen Diskussion um den Jugendschutz im Internet steht.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen verabschiedet, die ab sofort auch unter www.kjm-online.de (Rubrik: Jugendschutz in Telemedien) abrufbar sind.

"Ziel der KJM ist es, damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern" so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM.

Wichtige Aussagen der KJM zur Anerkennung von Jugendschutzprogrammen:

- Die KJM erkennt ein Jugendschutzprogramm an, wenn der Betreiber notwendige Auflagen erfüllt und die kontinuierliche Anpassung des Programms an den Stand der Technik gewährleistet.

- Internetanbieter, die jugendschutzrelevante Inhalte bereitstellen, müssen Eltern ein anerkanntes Jugendschutzprogramm leicht auffindbar zur Verfügung stellen, wenn sie nicht technische Zugangshürden oder Zeitgrenzen einsetzen.

- Die KJM wird die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) auch künftig bei der Weiterentwicklung von Eckpunkten zu Jugendschutzprogrammen - insbesondere bei Fragen zum Stand der Technik - einbeziehen.

- Die KJM ist der Auffassung, dass mindestens ein anerkanntes Jugendschutzprogramm für den Endnutzer (z. B. Eltern) kostenlos verfügbar sein muss.

- Damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen auf den wichtigsten Plattformen (beispielsweise PC, Mobiltelefon, Spielekonsole) dauerhaft befördert wird, ist eine gemeinsame Initiative von Internet-Industrie, Politik und Jugendschutzinstitutionen erforderlich.