Acht Zeitungsverlage haben heute bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Der Zweck, der dahinter steckt, sei es, sich gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App zu wehren, hinter der angeblich keinerlei Sendungsbezug stecke. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte sind von der verlegerischen Kritik nicht betroffen.
"Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse", so Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der laut ihrer Pressemeldung presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbiete. Die Praxis hätte jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung demnach genehmigt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg zu gehen.
Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", "DIE WELT", "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger", "Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".
Des Weiteren hat der BDZV bei der Europäischen Wettbewerbskommission erneut auf den angeblichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden.