Der rbb habe sich gegen die Ausstrahlung entschieden, nachdem das rbb-Justitiariat den Spot eingehend geprüft habe. Im Ergebnis verstoße der vorliegende Wahlwerbespot nach Auffassung des rbb angeblich gegen geltendes Recht: "Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB)", so die Begründung des rbb.
Der rbb räumt der NPD aber die Möglichkeit ein, bis zum kommenden Montag (15. August, 10.00 Uhr) einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung.
Unbeschadet dessen kann der rbb die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.