Der Deutsche Presserat begrüßte schon damals, dass beiden Entwürfen der gesetzgeberische Wille gemeinsam ist, im Interesse der Presse- und Rundfunkfreiheit die Schwellen für Eingriffe in den Quellen- und Informantenschutz höher zu legen. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem sog. Cicero-Urteil vom 27.02.2007 werden die Entwürfe aber in unterschiedlichem Grade gerecht.
Der Regierungsentwurf zielt lediglich auf eine Entschärfung des § 353b des Strafgesetzbuches ab. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Journalisten von Staatsanwaltschaften allein deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden können, weil sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen nur noch möglich sein, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht besteht.
Der Entwurf der Grünen-Fraktion geht deutlich darüber hinaus. Er will zusätzliche Lücken im Schutz gegenüber Ermittlungsmaßnahmen schließen. So soll nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353b StGB für Journalisten straffrei bleiben. Desweitern sollen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen in Wohnungen und Arbeitsräumen bei Journalisten nur noch von einem Richter angeordnet und unter strikter Beachtung der Pressefreiheit begründet werden können. Zudem sollen Journalisten in Ermittlungsverfahren im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen den übrigen Berufsgeheimnisträgern wie Geistlichen, Rechtsanwälten und Abgeordneten gleichgestellt werden.
Gemeinsam mit den übrigen Presse- und Rundfunkverbänden hatte der Presserat deshalb im Januar dieses Jahres an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundes- tages eine ausführliche Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen abgegeben. Die Anhörung von Experten im Bundestag-Rechtsausschuss am 26.01.2011 hat dennoch gezeigt, dass die Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf- und Strafprozessrecht zu stärken, unterschiedlich bewertet wird. Presseratssprecher, Bernd Hilder, sagte dazu auf der Pressekonferenz: "Es ist dringend notwendig, dass das "Cicero-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts endlich umgesetzt wird!"
Wie wichtig ein solches Gesetz ist, zeigt auch der Vorschlag des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder. Dieser hatte nach der Datenpanne bei der Enthüllungsplattform Wikileaks schärfere Geheimhaltungsvorschriften für die Presse gefordert. Der Presserat hält solche Vorschläge für falsch und populistisch. Sie würden den kritischen Journalismus in Deutschland schwer belasten.
Der Deutsche Presserat appelliert deshalb an alle Bundestagsfraktionen, die vorliegenden Gesetzentwürfe ernsthaft weiter zu beraten und im Sinne einer Stärkung der Pressefreiheit zu beschließen.
