Einigung bei Urheberabgaben für Smartphones und Tablets

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Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablet Computer geeinigt.

Hersteller und Importeure zahlen 6,25 Euro pro Smartphone bzw. Handy und 8,75 Euro pro Tablet Computer. Für Bitkom-Mitglieder gelten reduzierte Sätze in Höhe von 5 Euro für Mobiltelefone und 7 Euro für Tablets. „Die Unternehmen haben vorerst Planungssicherheit und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die bestehenden Rechtsstreitigkeiten können jetzt beigelegt und neue verhindert werden.“

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert. „Mit der Einigung haben wir nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Verbraucher vor weitaus höheren Abgaben bewahrt“, so Rohleder. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife.

Nach Bitkom-Schätzungen erhalten die Verwertungsgesellschaften damit ab 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien.Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig.

Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die VGL zuständig.

Der Bitkom begrüßt zwar die Einigung ausdrücklich, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt.