DJV fordert neues Urhebervertragsrecht für freie Journalisten

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat Bundesjustizminister Heiko Maas "ermuntert", an den wesentlichen Eckpunkten des Referentenentwurfs zur Reform des Urhebervertragsrechts festzuhalten.

Ziel sei es, die Rechtsposition der freien Journalistinnen und Journalisten zu stärken, damit sie erfolgreich ihre wirtschaftliche Situation verbessern können. Dazu hat der DJV dem Bundesjustizministerium eine Stellungnahme vorgelegt. In dem 28-seitigen Papier kommt die mit rund 36.000 Mitgliedern größte deutsche Journalistenorganisation zu dem Schluss, dass eine Reform vor allem für die Freien deutliche Verbesserungen bringen würde, ihre Ansprüche gegenüber Auftraggebern durchzusetzen.

Es sei wichtig, unmissverständlich gesetzlich festzuhalten, dass Urheber Anspruch auf zusätzliche Vergütungen für Mehrfachnutzungen haben. Ebenso sei der vorgesehene Auskunftsanspruch unverzichtbar. Auch das Vorhaben, die kollektiven Rechte zu stärken, wird in der Stellungnahme begrüßt. So sei die Einführung eines Verbandsklagerechts zur Durchsetzung von Vergütungsregeln vorgesehen. Wenn sich beispielsweise Zeitungsverlage nicht an die von ihrem Branchenverband BDZV zusammen mit dem DJV ausgehandelten gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie hielten, könnten ach dem Reformentwurf künftig der DJV auf die Einhaltung der Vergütungsregeln klagen.

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Ohne freie Journalisten könnte keine Zeitung und keine Zeitschrift mehr im gewohnten Umfang erscheinen. Keine journalistische Sendung käme ohne die Arbeit der Freien zustande. Als Dank für ihre journalistische Tätigkeit werden viele Freien jedoch oftmals hemmungslos ausgebeutet. Damit muss Schluss sein.“