Der Bundesverband Presse-Grosso hat sich im Auftrag der Presse-Grossisten mit beiden Vertriebsunternehmen unabhängig voneinander auf langfristige Vertriebsvereinbarungen für Zeitschriften geeinigt. Die Mitglieder stimmten den Vereinbarungen auf der Ordentlichen Hauptversammlung am 13./14. April 2011 in Köln zu. Gegenstand der Vereinbarungen ist jeweils ein Commitment der Branchenpartner zum Pressevertriebssystem sowie ein Konditionenabkommen mit einer Laufzeit bis Ende Februar 2018.
Mit dem vertriebspolitischen Commitment verpflichten sich die Partner verbindlich zu den Essentials des bewährten deutschen Pressevertriebssystems gemäß der "Gemeinsamen Erklärung 2004".
Gegenstand der Vereinbarungen ist ferner die vorzeitige Verlängerung des laufenden Zeitschriften-Konditionenabkommens aus dem März 2009 bis zum 28. Februar 2018. Damit einhergehend senkt der Pressegroßhandel die Vertriebspreise zugunsten der Verlage ab 2012 nochmals in jährlich zweistelliger Millionenhöhe. Das verbesserte Angebot des Grosso-Verbandes sieht eine noch stärkere Gewichtung des Jahresumsatzes der Zeitschriften bei der Festlegung der jeweiligen Handelsspanne vor. Dadurch partizipieren sowohl hochauflagige Publikumszeitschriften als auch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Magazine mit zum Teil hohen Copypreisen. Diese Titel tragen zur Finanzierung des immer aufwendigeren Vertriebs maßgeblich bei.
Der Bundesverband Presse-Grosso greife - so die Pressemeldung - mit seinem aktuellen Angebot den Wunsch der Verlage auf, die variable Systematik des Abschlusses mit der Axel Springer AG vom Dezember 2010 auf eine fixe Wertschöpfungsverschiebung umzustellen. Dazu werde die bestehende Jahresumsatzbonustabelle in drei Schritten in den Jahren 2012, 2014 und 2016 zu Gunsten der Verlage angepasst. Die Umsetzung der dritten Stufe sei abhängig davon, dass der Branchenumsatz bis zu diesem Zeitpunkt nicht unter ein gewisses Niveau sinkt. Je nach Jahresumsatz können die Verlage mit einer zusätzlichen Handelsspannenabsenkung sicher kalkulieren.
Neben den abgesenkten Handelsspannen sind deutliche Verbesserungen für die Verlage bei der Stichtagsregelung und der Sonderheft-Regelung ebenfalls Teil der neuen Vereinbarung. Neu aufgenommen wurde die Regelung, dass Titel mit einem Jahresumsatz von mindestens 500.000 Euro, die den Umsatz wenigstens halten, eine ggf. nach der Absatzentwicklung erforderliche Rabatterhöhung sogar ganz aussetzen können. Der Pressegroßhandel belohnt damit Verlagsmaßnahmen zur Förderung des Umsatzes im Pressehandel ein weiteres Mal.