Scripted Reality Produktion "X-Diaries" im Fokus der Kommission für Jugendmedienschutz

Aufreger des Tages

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal 2011 insgesamt 47 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt.

37 davon kommen aus dem Rundfunk-, 10 aus dem Telemedienbereich. Bei der Aufsicht über den Rundfunk arbeitet die KJM Hand in Hand mit den Landesmedienanstalten: Sie beobachten, prüfen und bewerten potenziell problematische Rundfunkangebote und leiten - bei Feststellen eines Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen den JMStV - der KJM die entsprechenden Prüffälle zur Entscheidung zu. Im Internetbereich unterstützen jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten die KJM bei ihren Aufgaben: So treten jugend-schutz.net oder auch die Landesmedienanstalten bei der Annahme von Verstößen vorab an die Anbieter heran und fordern, entsprechende Inhalte freiwillig herauszunehmen. Auf diese Weise können viele Internet-Fälle ohne aufwändiges Verfahren geklärt werden. Erst bei Nichtabhilfe oder in besonders schweren Fällen schreitet die KJM ein. Sowohl im Rundfunk- als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fallen in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen.

Rundfunk

Eine Sendung, viele Verstöße: Im zweiten Quartal 2011 betraf der Großteil der Rundfunk-Verstöße immer die gleiche Scripted-Reality-Produktion "X-Diaries - love, sun & fun" (RTL 2). Sie läuft montags bis freitags um 19 Uhr und wird in der Folgewoche um 12 Uhr - direkt vor der Ausstrahlung verschiedener Zeichentrickserien - wiederholt. Die Handlung denken sich Drehbuchautoren aus, Laienschauspieler spielen sie nach. Das erschließt sich insbesondere jüngeren Zuschauern allerdings nicht unbedingt. Ihnen wird der Eindruck vermittelt, es handle sich um "wahre" Geschichten:

Diese Geschichten erzählen die Erlebnisse deutscher Touristen in Urlaubsorten wie Rimini oder Ibiza. Jede Woche werden vier neue Urlaubergruppen vorgestellt, etwa Junggesellenrunden oder abenteuerlustige Freundinnen. Im Mittelpunkt stehen dabei meist Partys, Spaß, Beziehungs- und Familienkonflikte - gespickt mit einschlägigen Klischees. Die einzelnen Episoden werden regelmäßig von zum Teil freizügigen Bildern vom Strand- und Nachtleben unterbrochen und mit Kommentaren wie "auf der Insel lassen die Urlauber alle Tabus hinter sich" oder "Party machen ist das Ziel aller Urlauber" versehen.

Im zweiten Quartal 2011 stellte die KJM eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr) in 11 "X-Diaries"-Fällen fest. Eine Entwicklungsbe-einträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) stellte die KJM in 20 "X-Diaries"-Fällen fest. Die Entwicklungsbeeinträchtigung begründete die KJM jeweils vor allem mit der aufdringliche Darstellung der Themen Sex und Alkohol und der derb-zotigen Sprachwahl. Aufgrund der für Heranwachsende nicht zu erkennenden Fiktionalität der Sendung ist eine sozialethische Desorientierung für unter 16-Jährige oder für unter 12-Jährige zu befürchten.

Keine dieser Folgen hatte RTL 2 vorab der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt. Das hat sich aufgrund der Entscheidungen - und nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Maßnahmen - der KJM jetzt geändert: Alle aktuell laufenden Folgen prüfte die FSF vor Ausstrahlung, so dass die jetzige Staffel aus Sicht der KJM bisher jugendschutzrechtlich unproblematisch ist.

16 von insgesamt 60 problematischen "X-Diaries"-Folgen befinden sich noch im Prüfverfahren der KJM.

Zu den weiteren Rundfunk-Verstößen im zweiten Quartal 2011:

Eine Folge der Wrestlingshow "TNA Impact!", die ohne Vorsperre auf Sky (Kanal Sport 2) um 22.15 Uhr lief, bewertete die KJM mit Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige (Sendezeitgrenze 23 bis 6 Uhr). Die in der Sendung enthaltene Gewalt geht über das hinaus, was bei Wrestling als genretypisch einzustufen ist. Es besteht daher die Gefahr einer sozial-ethisch desorientierenden Wirkung auf Zuschauer unter 18 Jahren.

Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr) stellte die KJM bei der Episode "XXX Wife" der Animationsserie "Stroker and Hoop" (ohne Vorsperre auf TNT Serie, um 6 Uhr) fest. Die Episode hatte der FSF zur Prüfung vorgelegen und war für das Spätabendprogramm ab 22 Uhr freigegeben worden. Die KJM teilte die Einschätzung der FSF aufgrund der durchgehend sexualisierten Handlung prinzipiell: Zwar werden sexuelle Handlungen meist nur angedeutet, doch die Sprache ist über weite Strecken sehr vulgär. Hinzu kommen die mehrfache Andeutung von sexuellen Handlungen sowie Anspielungen auf absolut unzulässige Inhalte wie Sodomie. Auch wenn es sich bei der Serie um eine Parodie auf so genannte "Buddy Cop"-Serien handelt, kann sich das aus Sicht des Jugendschutzes allenfalls auf Zuschauer ab 16 Jahren relativierend auswirken.

Auch eine Liveberichterstattung zu einem "Geiseldrama in Manila", die im Tagesprogamm von N24 um 13.45 Uhr lief, stufte die KJM als entwicklungsbeeinträchtigend für unter 16-Jährige ein. Es wurde über das blutige Ende einer Geiselnahme berichtet, Live-Bilder des philippinischen Fernsehens übernommen und aus dem Off kommentiert. Dabei zeigte der Sender in mehreren Einstellungen - auch in Nahaufnahme - die Leiche des erschossenen Geiselnehmers, sowie die geborgenen, teils toten Geiseln. Die KJM ist der Meinung, dass Zuschauer unter 16 Jahre noch nicht die Kompetenz im Umgang mit Nachrichten haben, die für die Verarbeitung solch belastender Bilder notwendig ist. Da Live-Angebote der Selbstkontrolle nicht vorab vorgelegt werden können, musste die KJM vor der Entscheidung über Maßnahmen zunächst die FSF befassen. Die FSF sah bei dem Angebot jedoch keine Beeinträchtigung für Kinder und Jugendliche. Rechtsaufsichtliche Schritte waren hier daher nicht zulässig.

In drei weiteren Fällen stellte die KJM eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige fest:

Bei einer Episode mit dem bezeichnenden Titel "Over the Rainblow" der US-Comedyserie "The Hard Times of RJ Berger", die Viva um 17.15 Uhr ausstrahlte. Die Serie dreht sich um eine Gruppe von High School Schülern. Im Mittelpunkt steht der sozial eher inkompetente, unauffällige und nicht sehr attraktive RJ Berger. In der genannten Folge bekommt RJ eine neue Nachbarin und Mitschülerin, mit der er Sex haben will. Die KJM stellte fest, dass die Episode sexuelle Themen enthält, die dem Entwicklungsstand von Kindern unter 12 Jahren nicht entsprechen und von ihnen nicht eingeordnet werden können. Beispielsweise werden Oral- und Analverkehr thematisiert, Vulgärsprache ist der vorliegende Umgangston. Die Sendung hatte der FSF vorgelegen und war für das Tagesprogramm freigegeben worden. Auch in dem Fall kann die KJM keine Maßnahmen ergreifen, da die FSF ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten hat.

Eine Ausgabe der Doku-Soap "Der Promi-Trödeltrupp" (RTL 2, 17 Uhr) zeigte, wie die Prostituierte Molly Luft verschiedene einschlägige Gegenstände aus ihrem Besitz zu Geld macht. Dabei wird Prostitution positiv dargestellt. Zudem zeigt RTL 2 verschiedene Sexualpraktiken in Formen, die junge Zuschauer bei der Entwicklung ihrer eigenen Sexualität beeinträchtigen können. Die Sendung enthält zudem eine Fülle von zweideutigen Anspielungen. Daher bewertete die KJM das Angebot als entwicklungsbeeinträchtigend für unter 12-Jährige.

In der Pro Sieben-Nachrichtensendung "Newstime" um 18 Uhr wurde über den preisgekrönten Spielfilm "Lebanon" berichtet. In dem zugehörigen Trailer zum Film reiht sich ein gewalttätiges Ereignis an das nächste. Der Nachrichtenbeitrag zeigte Ausschnitte daraus und kommentierte sie mittels Vergleichen zu realen Kriegsereignissen. Dadurch wurde Authentizität suggeriert. Die KJM sah vor allem aufgrund der Verquickung von Nachrichten und Filmausschnitten mit großer Realitätsnähe für Kinder unter 12 Jahren keine Möglichkeit, Realität und Fiktion zu trennen. Daher ist davon auszugehen, dass unter 12-Jährige von diesen schockierenden Bildern nachhaltig beeinträchtigt werden.

Telemedien

Die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten ist in der Regel ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen. Weil Angebote im Netz außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien anonymisiert:

Drei Angebote sind nach dem JMStV absolut unzulässig. Eines leugnet den Holocaust und macht volksverhetzende Inhalte zugänglich, eines zeigt Minderjährige in unnatürlich ge-schlechtsbetonter Körperhaltung und eines verknüpft Sexualität und reale Gewalt.

Vier Verstöße beziehen sich auf Angebote, die einfache Pornografie beinhalten. In Telemedien darf einfache Pornografie nur ausnahmsweise innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden. Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen den JMStV vor.

Drei Angebote stellen aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar: Die Mehrheit davon zeigte zum Zeitpunkt der Beobachtung erotische Bilder und explizite Schilderungen sexueller Vorgänge - auch bizarrer Sexualpraktiken - unterhalb der Pornografieschwelle.

In 22 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Anhörung des Anbieters entfernt worden und auch die weiteren Voraussetzungen für eine Einstellung (kein absolut unzulässiges Angebot, kein Wiederholungstäter) gegeben waren.

Die KJM beschloss - je nach Art und Schwere der Verstöße - Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

In 64 Fällen beantragte die KJM im zweiten Quartal 2011 die Indizierung eines Telemedienangebots bei der BPjM. Die Anträge bezogen sich zum Großteil auf Internetangebote mit pornografischen Darstellungen. In weiteren 33 Fällen gab die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der BPjM ab, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen sind.

Damit befasste sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit rund 4.250 Fällen - mit fast 870 im Rundfunk und 3380 in Telemedien.