Rückgaberecht für Apps? BITKOM sagt: Nein

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Die Verbraucherschutzminister der Länder haben letzte Woche auf der Verbraucherschutzministerkonferenz über ein Rückgaberecht für Apps beraten.

Die Meinung von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder dazu: „Apps sind in Deutschland sehr erfolgreich und haben sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Mit dem Kauf von Apps wurden 2012 in Deutschland 430 Millionen Euro umgesetzt, mehr als doppelt so viel wie 2011. Das zeigt: Die Smartphone- und Tablet-Besitzer schätzen die App-Stores und die Möglichkeit, dort unkompliziert und sicher einzukaufen. Für ein gesetzliches Rückgaberecht von Apps gibt es keinen Bedarf. Das wäre eine realitätsferne Überregulierung, von der vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären, die die App-Economy voranbringen. Von sehr vielen Apps gibt es bereits heute schon kostenlose, oft werbefinanzierte Test- oder Light-Versionen, mit denen sich der Nutzer ein Bild vom Funktionsumfang machen und entscheiden kann, ob er die – ohnehin meist sehr preisgünstige - Vollversion kaufen will. Damit ist der Kunde deutlich besser gestellt als bei vielen anderen Produkten. Dazu kommt, dass der App-Markt schon heute außergewöhnlich nutzerfreundlich und transparent ist. So kann der Kunde vor dem Kauf Screenshots oder Zahlen über die Anzahl der Downloads ansehen und vor allem Nutzerbewertungen lesen, die verhindern, dass man die Katze im Sack kauft. In vielen App-Stores gibt es bereits heute die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis innerhalb einer kurzen Frist eine bezahlte App wieder zurückzugeben. Längere Fristen, etwa 14 Tage oder mehr, würden zu großen Problemen führen. Es kann wohl niemand ernsthaft fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf. Eine Rückgabe von Film-DVDs, Musik-CDs oder E-Books, die bereits angeschaut, gehört oder gelesen wurden, ist aus diesen nachvollziehbaren Gründen heute ebenfalls nicht möglich. Die Rückgabe von In-App-Käufen, etwa einer aktuellen Tageszeitungs-Ausgabe, ist nach mehreren Tagen schwer vorstellbar - und übrigens auch bei der gedruckten Zeitung nicht vorgesehen.“