FUNKE MEDIENGRUPPE und Axel Springer AG entkoppeln Kartellantrag

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Am 25. Juli 2013 hatte sich die FUNKE MEDIENGRUPPE mit der Axel Springer AG darauf geeinigt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kartellbehörden, deren Regionalzeitungen sowie Programm- und Frauenzeitschriften zu übernehmen.

Außerdem wurde vereinbart, Gemeinschaftsunternehmen für Vermarktung und Vertrieb zu gründen. Um das bereits laufende Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und schrittweise gesonderte Freigaben zu ermöglichen, haben die Vertragspartner nun nach Rücksprache mit dem Bundeskartellamt den ursprünglichen, einheitlichen Antrag zur Genehmigung der Transaktion aus formalen Gründen zurückgezogen.

Die FUNKE MEDIENGRUPPE und die Axel Springer AG reagieren damit auf entsprechende Hinweise des Bundeskartellamts. Das kartellrechtliche Genehmigungsverfahren wird nun neu in vier Einzelpakete aufgeteilt. Erstens: Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften, zweitens: Programmzeitschriften, drittens: Gemeinschaftsunternehmen Vertrieb sowie viertens: Gemeinschaftsunternehmen Vermarktung.

Der Gesamtumfang der geplanten Transaktion bleibt laut Pressemeldung aber unverändert. Die neuen Anträge sollen unverzüglich beim Bundeskartellamt eingereicht werden. Mit einer ersten Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu rechnen, mit den übrigen Entscheidungen im nächsten Jahr.