Medienverbände und -unternehmen fordern Bundesrat auf, das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit zu beschließen

News

Medienverbände und -unternehmen fordern den laut einer Pressemeldung des Deutschen Presserates den Bundesrat auf, das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit zu beschließen. Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat den Bundesrat konkret aufgefordert, auf seiner morgigen Sitzung dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit grünes Licht zu geben.

Die Länderkammer solle sich über die Bedenken seines Rechtsausschusses hinwegsetzen und für ein Mehr an Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland stimmen. Es sei nicht nachvollziehbar, so das Medienbündnis, dass im federführenden Ausschuss keine Notwendigkeit für das Gesetzesvorhaben gesehen wird.

In seiner Stellungnahme an den Bundesrat hat der Ausschuss bestritten, dass die Interessen der Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit dem Verrat von Dienstgeheimnissen über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus schützenswert seien. Laut Beschlussempfehlung des Ausschusses sei es "nicht hinnehmbar, dass Journalisten sich an Straftaten im Zusammenhang mit dem Verrat von Dienstgeheimnissen beteiligen und dieses Verhalten durch eine besondere Regelung für rechtmäßig erklärt wird". "Mit dieser Haltung wird verkannt, dass die Aufdeckung von Skandalen und Affären eine wichtige Aufgabe des Journalismus ist", erklärte das Bündnis. "Dazu kann auch gehören, dass Journalistinnen und Journalisten brisantes Material benutzen, das sie von Informanten erhalten haben, die anonym bleiben müssen."

Das Bündnis appelliert an den Bundesrat, sich die Argumentation des Rechtsausschusses nicht zu Eigen zu machen, ansonsten würden "Journalisten auf eine Stufe mit Kriminellen gestellt". Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit war im August 2010 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es zielt auf eine Entschärfung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches ab. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Journalisten von Staatsanwaltschaften allein deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden können, weil sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen nur noch möglich sein, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht besteht.