DJV fordert auch für Volontäre Mindestlohn

Meldung des Tages

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den Deutschen Bundestag zu Änderungen am Mindestlohngesetz aufgefordert.

Einstimmig beschloss der DJV-Gesamtvorstand, dass Volontariatsverhältnisse, freiwillige journalistische Praktika und sonstige Ausbildungen in Medienunternehmen nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden dürften. DJV-Bundesvorsitzender MichaelKonken wies darauf hin, dass Volontärinnen und Volontäre in der Regelein Hochschulstudium absolviert und als freie Journalisten gearbeitethätten, bevor sie ihr Volontariat beginnen könnten.

Vor allem in den nicht tarifgebundenen Unternehmen des privaten Rundfunks liege ihre Vergütung deutlich unter dem Mindestlohn - "und das über die gesamte Dauer des Volontariats von bis zu zwei Jahren". Dasselbe gelte für denangehenden Nachwuchs an Journalistenschulen der Medienunternehmen, von denen einige zum Zweck der Tarifumgehung gegründet worden seien. Konken: "Es muss Schluss damit sein, dass junge und ambitionierte Journalisten für den Start in den Beruf auf Zuwendungen ihrer Familienangewiesen sind." In vielen Medienunternehmen seien die Volontäre neben der Ausbildung auch in die Dienstpläne der Redaktionen integriert und leisteten vollwertige journalistische Arbeit. "Der Mindestlohn ist das Mindeste, was den jungen Kolleginnen und Kollegen zusteht."