Bild-Chefreporter erkämpft Auskunftsrecht der Presse

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In einem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt das Auskunftsrecht der Presse gestärkt. Das Urteil hat "Bild"-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure erstritten.

Zum Mediendienst kress.de sagt er: "Es ist skandalös, dass man sich sechs Jahre durch alle Instanzen klagen muss, um einen Auskunftsanspruch durchzusetzen."

Pressevertretern, so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil, steht ein "verfassungsunmittelbarer Anspruch" auf Auskunftserteilung zu, soweit nicht berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen. Nur wenn der Journalist aber im konkreten Fall die Vertragsbestimmungen kenne, könne er die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der Vermietung beurteilen: "Dem kommt deshalb besonderes Gewicht zu, weil in der Öffentlichkeit angesichts bestimmter Umstände des Entscheidungsverfahrens Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Vermietung artikuliert worden sind. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, dem die betroffenen Vertragsbestimmungen unterliegen, muss dahinter zurückstehen."

"Das Bundesverwaltungsgericht hat den Informationsverweigerern in den Amtsstuben jetzt Grenzen aufgezeigt. Journalisten können von Bundesbehörden auch Auskunft über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verlangen, wenn ein überwiegendes Informationsinteresse vorliegt", zeigt sich Hans-Wilhelm Saure, seit 2007 Chefreporter im Ressort Investigative Recherche bei "Bild", gegenüber kress.de zufrieden.