Bei „Facebook Instant Articles“ erscheinen redaktionelle Berichte der teilnehmenden Verlage ohne Verlinkung zum Verlagsportal direkt auf Facebook.
Der wirtschaftliche Nutzen für die Verlage liegt in der Werbevermarktung und der Übermittlung der User-Daten durch Facebook. Aus Sicht des DJV ist nicht ausreichend geklärt, in welchem Umfang die Urheber der an Facebook übermittelten Texte und Bilder an der Kooperation partizipieren.
„Wenn ein Verlag einen Bericht auf einer anderen Plattform veröffentlichen will“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „muss sich das in den Honoraren der Autoren und Fotografen niederschlagen.“ Gegebenenfalls müssten die Konditionen der Honorarbedingungen zugunsten der Freien neu verhandelt werden. „Es ist ein Unterschied, ob ein Beitrag auf einem lokalen Nachrichtenportal mit begrenzter Reichweite erscheint oder beim SocialMedia-Giganten Facebook“, sagte Konken. Der zusätzliche wirtschaftliche Erfolg der Kooperation für die teilnehmenden Verlage müsse auch bei den Freien ankommen.
Neben den offenen Honorarfragen seien mögliche Auswirkungen von „Facebook Instant Articles“ auf den redaktionellen Themenmix der Medien noch nicht absehbar. „Unterschwellig besteht die Gefahr, dass die Redaktionen langfristig nur noch solche Themen recherchieren undveröffentlichen, die Garanten für hohe Klickzahlen sind“, warnte derDJV-Vorsitzende. „Das wäre eine schlimme Entwicklung.“