Gegenüber den im April vom Bundesjustizministerium vorgestellten Leitlinien stelle der Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus Sicht des DJV keine Verbesserung dar. „Zwar wird nach dem Entwurf ein Schutz von Berufsgeheimnissen vorgesehen, die Regelungen dazu sind jedoch nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Zudem sehe der Referentenentwurf eine Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei vor, die ebenfalls für die journalistische Arbeit unverträglich sei. Konken weiter: „Die Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung gibt klar auf, zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern auf eine anlasslose Datenspeicherung zu verzichten.“
Trotz der Beteuerungen von Innen- und Justizminister höhle die neue Speicherpflicht den Informantenschutz aus. „Bereits die Erhebung der Daten und damit die Zugriffsmöglichkeit auf Redaktionsinterna gefährdet die Medien in ihren Beziehungen zu Informanten und damit die Pressefreiheit“, sagte der DJV-Vorsitzende. Er wandte sich zugleich gegen den Vorschlag zur Datenhehlerei im Referentenentwurf. Es könne nicht sein, dass journalistische Arbeit in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werde, nur weil Journalisten angebotene Daten entgegennähmen und journalistisch verarbeiteten. Konken appellierte deshalb an die Bundesregierung, die Pläne zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verfolgen.