In den Konditionen für Bildjournalisten werde verlangt, "dass die Fotos nur in dem Medium erscheinen, das der Konzertagentur bei der Akkreditierung genanntwerden muss". „Jegliche Weitergabe der Produktion an Dritte, auch an andere Redaktionen etc., ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung“ nicht gestattet, heißt es in dem Papier, das dem DJV vorliegt.
Und weiter: „Die Produktion darf nur in Medien verwendet werden, die ausschließlich der regionalen Berichterstattung Rechnung tragen und auch nur regional Verbreitung finden – bei Internetveröffentlichungen nur in Regionalrubriken.“
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnete das von der Agentur verwendete Vertragsmuster als „inakzeptablen Eingriff in die Pressefreiheit“. Es stehe der Konzertagentur nicht zu, Bildjournalisten die Medien vorzuschreiben, in denen sie ihre Pressebilder verbreiten dürften, kritisierte er. Der DJV-Vorsitzende forderte die Agentur auf, Bildjournalisten ohne Vorbedingungen zu den Konzerten von Helene Fischer zu akkreditieren. Andernfalls sollten die Fotografen auf die Berichterstattung verzichten.