Fluggastdatenspeicherung: Bewegungsprofil für Journalisten möglich

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat das EU-Parlament aufgefordert, der von den europäischen Innenministern beschlossenen Fluggastdatenspeicherung "einen Riegel vorzuschieben".

Nach dem Beschluss der Fachminister sollen die Daten von Flugpassagieren mit deren Klarnamen europaweit sechs Monate gespeichert und Ermittlungsbehörden auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Mit Pseudonym versehen, stehen die Daten danach für fünf weitere Jahre zur Verfügung.

Die entsprechende EU-Richtlinie sieht insgesamt 42 Daten pro Fluggast vor, die gespeichert werden sollen. Die Bandbreite reicht von Namen und Anschrift über Mail-Adresse und Bankverbindung bis zu Sitzplatznummer im Flugzeug und Angaben zum Reisegepäck. Dem Entwurf muss das Europaparlament noch zustimmen, danach sind die nationalen Parlamente an der Reihe.

"Mit den gespeicherten Angaben lässt sich ein Bewegungsprofil von Journalistinnen und Journalisten erstellen, die für Recherchen mit dem Flugzeug unterwegs sind", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. "Pressefreiheit und Informantenschutz werden dadurch weiter ausgehöhlt."

Die Fluggastdatenspeicherung dürfe laut DJV auf keinen Fall die parlamentarischen Hürden nehmen. Überall erinnerte daran, dass Bundesjustizminister Heiko Maas bei derVorstellung seines Referentenentwurfs zur Vorratsdatenspeicherungbetont hatte, von Journalisten würden keine Bewegungsprofile erstellt. Es sei zynisch, dass sein Kabinettskollege Thomas de Maizière jetzt grünes Licht für eine europäische Regelung gegeben habe, die bei Flugreisen von Journalisten das Gegenteil vorsehe.