Transparenzgesetz für Recherchen anwendbar

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 636/15.MZ).

Das Gericht hatte entschieden, dass der SWR-Journalist Thomas Leif Anspruch auf presserechtliche Auskünfte zur Kooperation zwischen der Mainzer Universität und der Boehringer Ingelheim-Stiftung habe. Dem stehe auch das neue Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz nicht entgegen.

„Der Fall zeigt exemplarisch, dass bundesweit die Kooperation zwischen Hochschulen und privater Wirtschaft kein Geheimnis bleiben darf. Journalistinnen und Journalisten müssen in allen Landesgesetzen klare und verbindliche Auskunftsrechte auch für diesen Bereich bekommen. Jetzt sind die Hochschul-Politiker in den Bundesländern am Zuge“, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Ausgang desVerfahrens.