Gerichtsurteil: Mittelverwendung von MdB’s keine Privatsache

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Verwendung von Sachmitteln durch die Bundestagsabgeordneten als „wichtigen Etappensieg für mehr Transparenz“.

Das OVG hatte zuvor entscheiden, dass auf Medienanfrage die Bundestagsverwaltung die Namen der Abgeordneten nennen müsse, die kurz vor Ablauf der letzten Legislaturperiode Schreibgeräte der Firma Montblanc angeschafft haben(Az. OVG 6 S 23.16).

Seit Jahren bereits versuchte ein Journalist der Bild-Zeitung, die Liste der Abgeordneten in Erfahrung zu bringen. Der Bundestag hatte das mit dem Hinweis auf die Privatsphäre der MdB’s abgelehnt. Das Gericht entschied nun, dass es Anhaltspunkte für einen Missbrauch gebe und deshalb die Privatsphäre zurückstehen müsse.

„Ich freue mich über dieses klare Urteil des Oberverwaltungsgerichts“,so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Noch besser wäre, wenn der Auskunftsanspruch von Journalistinnen und Journalisten endlich gesetzlich garantiert würde.“ Der Gesetzgeber müsse endlich das längst überfällige Presseauskunftsgesetz auf den Weg bringen.