Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) legt gemeinsam mit mehr als einem Dutzend weiterer Akteure Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Am gestrigen Montag übergaben Vertreter der klagenden Organisationen, darunter DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, die Beschwerde dem Bundesverfassungsgericht.

Unterstützt wird das juristische Vorgehen gegen die staatliche Datensammelwut durch eine Unterschriftenaktion, an der sich mehr als 30.000 Bürger beteiligten. „Journalismus ohne Vertraulichkeit ist nicht möglich. Der Staat muss die Pressefreiheit schützen und darf sie nicht durch ungezügelte Datensammelwut aushebeln“, so Überall.

Journalistinnen und Journalisten könnten ihren Informanten nicht den notwendigen Schutz gewähren, wenn die Daten der elektronischen Kommunikation vor dem Zugriff staatlicher Stellen nicht mehr sicher seien. Es sei bedauerlich, dass die Große Koalition im Deutschen Bundestag im Gesetzgebungsverfahren die Bedenken des DJV und anderer Berufsgeheimnisträger nicht berücksichtigt habe. Überall weiter: „Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt die notwendige Korrektur vornimmt.“