DJV ist gegen Änderung des Pressekodex

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) weist die Forderung von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer zurück, die Ziffer 12 des Pressekodex zu ändern und grundsätzlich die ethnische Herkunft mutmaßlicher Straftäter in den Medien zu nennen.

Ziffer 12 des Pressekodes besagt konkret:

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über StraftatenIn der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

„Damit wären haltlosen Spekulationen und diffamierender Hetze Tür und Tor geöffnet“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Scheuer hatte zuvor die Forderung nach Änderung des Pressekodex erhoben, um so Klarheit zu schaffen. Überall: „Der Pressekodex lässt in seiner geltenden Fassung die Nennung von Nationalität oder Ethnie zu, wenn das für das Verständnis der Tat erforderlich ist. Mehr brauchen wir nicht.“ Der DJV-Vorsitzende rät Politikern gleich welcher Couleur dazu, sich aus der Selbstregulierung der Medien herauszuhalten: „Wir brauchen keine Forderungen à la Scheuer.“