Das ist eine Steigerung um 21 % gegenüber dem Vorjahr (2016: 4.644 Beschwerden) und zugleich ein historischer Höchststand.
Rund ein Fünftel (21 %) der eingegangenen Hinweise enthielten Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (2017: 1.155 Beschwerden; 2016: 1.394 Beschwerden). Damit ist der Anteil dieser Meldungen auf ähnlich hohem Niveau geblieben. Die gemeldeten URLs führten das Team der FSM-Beschwerdestelle zu 12.000 rechtswidrigen Einzelinhalten, die in die Datenbank ICCAM eingegeben wurden. ICCAM ist eine bei Interpol in Lyon gehostete Datenbank, die durch spezielle Software und verschiedene technische Methoden Kindesmissbrauchsdarstellungen automatisch erkennt. Von den gemeldeten Missbrauchsdarstellungen waren rund 30 % in Deutschland gehostet. Von diesen Inhalten konnten 96 % innerhalb einer Woche gelöscht werden. Nach vier Wochen waren 100 % der Inhalte entfernt. Im Ausland waren nach vier Wochen 72 % der Inhalte mit Missbrauchsdarstellungen nicht mehr abrufbar. Schwierigkeiten bereiten hier insbesondere virtuelle Missbrauchsdarstellungen (Zeichnungen und Animationen) und Posendarstellungen (Bilder von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung), deren Verbreitung in vielen Ländern nicht untersagt ist.
Der Anteil der Meldungen mit erwachsenenpornografischen Inhalten ist im Jahr 2017 deutlich angestiegen. Mit rund 24 % (2017: 1.375 Beschwerden; 2016: 718 Beschwerden, 15 % der Gesamtbeschwerden) machen diese Inhalte erstmals den größten Teil der Beschwerden aus. Der Anstieg war insbesondere auf nutzergenerierte Inhalte in sozialen Netzwerken zurückzuführen.
2017 ist die Anzahl der eingegangenen Hinweise über Rechtsextremismus mit 103 Beschwerden (rund 2 % der Gesamtbeschwerden) im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (2016: 263 Beschwerden; 6 % der Gesamtbeschwerden). Gleiches gilt auch für volksverhetzende Inhalte (2017: 54 Beschwerden, 1 % der Gesamtbeschwerden; 2016: 103 Beschwerden, 2 % der Gesamtbeschwerden). Mutmaßlich liegt der Rückgang daran, dass in sozialen Netzwerken rechtswidrige Inhalte mittlerweile zuverlässiger entfernt werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist nach dem Berichtszeitraum am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Mehr als ein Drittel der Beschwerden (2.173) wurden 2017 der Kategorie Sonstiges zugeordnet. Hierunter fallen unbegründete Meldungen, bei deren Überprüfung kein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften festgestellt werden konnte, wie beispielsweise politische Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bzw. Jugendgefährdung, aber auch Sachverhalte, für die die Beschwerdestelle nicht zuständig ist.
Diagramme der Statistiken gibt es hier.