DJV mahnt Parteien zur Achtung des Urheberrechts

Nicht schön

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die im Bundestag vertretenen Parteien auf, Urheber- und Nutzungsrechte zu achten.

Anlass sind Recherchen des Portals t-online.de, denen zufolge in mehr als 250 Fällen politische Parteien urheberrechtlich geschütztes Material von Fernsehsendern für ihre Wahlwerbung eingesetzt haben sollen. 232 Mal waren ARD und ZDF betroffen, 21 Mal Privatsender. Die meisten Verstöße registrierte t-online.de bei der Linken und der AfD. Davon betroffen waren Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte.

„Die Bundestagsfraktionen sind Teil des Gesetzgebers“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, „der das Urheberrecht verabschiedethat. Man muss erwarten können, dass den Mitarbeitern der Parteien zumindest die Rechtsgrundlagen bekannt sind.“ Dazu gehöre zwingend, dass der Sender gefragt wird, bevor der Ausschnitt aus einer Sendung für einen Werbeclip verwendet werde. Überall: „Tagesschau, heute journal und politische Talkshows sind für die Information der Zuschauer da und nicht für den Wahlerfolg einzelner Parteien oder Kandidaten.“ Gleiches gelte für die Journalistinnen und Journalisten, die die entsprechenden Beiträge für die Sender produzierten.

Der DJV-Vorsitzende sieht auch die Sender in der Pflicht, aktiv zu werden, wenn journalistische Beiträge ohne Zustimmung für Werbezwecke von Parteien missbraucht werden.