Bundeskartellamt nimmt sich Amazon und Facebook vor

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Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat laut einer Pressemeldung der Behörde den „Tätigkeitsbericht 2017/2018“ sowie die Broschüre „Jahresbericht 2018“ der Behörde vorgestellt.

Die Vorlage des Tätigkeitsberichts erfolgt alle zwei Jahre. Mit ihm kommt das Amt seiner Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach, dem der Bericht zur Kenntnisnahme und Aussprache vorgelegt wird. Mundt: „Wir haben eine klare digitale Agenda. Gegenüber großen Internetplattformen verfolgen wir im Wesentlichen zwei Ziele: Wir wollen die Märkte für den Wettbewerb offen halten und das Ausnutzen von Marktmacht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verhindern. In Sinne dieser Agenda hat auch unsere Entscheidung gegen Facebook, die Sammlung persönlicher Daten zu begrenzen, eine unmittelbar den Verbraucher schützende Komponente. Und wir tragen dafür Sorge, dass Wettbewerber, die nicht den gleichen Datenzugang haben wie Facebook, in Zukunft gestärkt werden. Zum Schutz des Wettbewerbs treiben wir unser Verfahren gegen Amazon wegen seiner Geschäftsbedingungen gegenüber den auf dem Amazon Marketplace tätigen Händlern voran. Zum besseren Verständnis digitaler Märkte erarbeiten wir gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde ein umfassendes Papier zum Thema „Wettbewerb und Algorithmen“ und wir treiben unsere Sektoruntersuchung zum Thema „Online-Werbung“ voran. Einen klaren Bezug zur digitalen Wirtschaft haben auch unsere drei Sektoruntersuchungen mit rein verbraucherrechtlichem Hintergrund zu den Themen „Online-Vergleichsportale“, „Smart-TVs“ und „Einsatz von Nutzerbewertungen auf digitalen Portalen“.“

Im Frühjahr 2019 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook abgeschlossen und dem Unternehmen Vorgaben gemacht, die Daten der Nutzer künftig nicht mehr aus verschiedenen Quellen sammeln und zusammenführen zu dürfen (siehe PM des Bundeskartellamtes vom 7. Februar 2019). Nachdem Facebook Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hat, wird dazu im Laufe dieses Jahres eine erste Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf erwartet.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden führt das Bundeskartellamt derzeit u.a. ein Verfahren gegen Amazon, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen. Nach dem gemeinsam mit der Autorité de la concurrence, der französischen Schwesterbehörde des Bundeskartellamtes, erarbeiteten Papier zum Thema „Big Data im Wettbewerbsrecht“ erarbeiten beide Behörden derzeit gemeinsam ein weiteres Papier zum Thema „Bedeutung von Algorithmen im Wettbewerbsrecht“. Eine Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes zum Thema Online-Werbung soll ein besseres Verständnis der digitalen Werbemärkte ermöglichen.

Im Sommer 2017 hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt erste Kompetenzen für einen behördlichen Verbraucherschutz eingeräumt. Die Behörde kann Untersuchungen einleiten. Eingriffsmöglichkeiten auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind dem Bundeskartellamt für diesen Bereich hingegen bislang nicht übertragen worden. Eine neu eingerichtete Abteilung hat seitdem eine Sektoruntersuchung zur Transparenz und Fairness von Vergleichsportalen abgeschlossen sowie weitere Sektoruntersuchungen zum Umgang mit den Nutzerdaten bei Smart-TVs und eine Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet.

Andreas Mundt: „Wir haben bei den Vergleichsportalen Defizite offengelegt, die wir nicht abstellen können. Weitere Untersuchungen laufen bei Smart-TVs und zu Nutzerbewertungen. Es wäre sicher im Sinne der Verbraucher, wenn der Gesetzgeber einen zweiten Schritt gehen würde und uns gewisse Eingriffsbefugnisse gerade mit Blick auf die digitale Wirtschaft einräumen würde.“

Den Tätigkeitsbericht 2017/2018 sowie den Jahresbericht 2018 ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes hier abrufbar.