Zensus 2011: 5,5 Millionen Euro-Kampagne für die Volkszählung

Top-Kampagne

Seit gestern senden sechs TV-Kanäle den neuen 30-sekündigen TV-Spot vom Statistischen Bundesamt (Destatis) im Rahmen der Informationskampagne zum Zensus 2011. Seit letztem Donnerstag ist die 45-Sekundenfassung bereits bundesweit in den Kinos zu sehen.

Fernseh- und Kinospot sind Teil der Informationskampagne „Zensus 2011 – die moderne Volkszählung“. Die insgesamt mit 5,5 Millionen Euro budgetierte bundesweite Kampagne endet Mitte Mai und umfasst neben den Kino- und TV-Spots auch Großflächenplakate, City-Light-Poster und Anzeigen im Internet.

In allen Maßnahmen soll darüber informiert werden, wo weitere Informationen zu allen Themen rund um den Zensus 2011 zu erhalten sind. Im Mittelpunkt stehen dabei das Internetportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und die Hotline des Statistischen Bundesamtes unter 0611/75-2011. 

Zwar seien nur höchstens ein Drittel der Bevölkerung direkt vom Zensus 2011 betroffen und auskunftspflichtig. In den registergestützten Zensus gehen aber Daten der gesamten Bevölkerung ein. Deshalb muss auch die Information sehr umfassend sein. „Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, wie der Zensus funktioniert und was mit den Daten jedes Einzelnen geschieht“, sagt der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler. 

Mit der Informationskampagne kommen die statistischen Ämter aber insbesondere auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach, das die für 1983 geplante Volkszählung mit dem Volkszählungsurteil 1983 gestoppt hatte. Die Richter kritisierten damals unter anderem, dass die Notwendigkeit zur verlässlichen Aufklärung der Auskunftspflichtigen nicht rechtzeitig erkannt worden sei. Das Gericht unterstrich, dass es unerlässliche Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit sei, bei einer Volkszählung die Zusammenhänge für die Einwohnerinnen und Einwohner offenzulegen und Verständnis für die erforderliche Maßnahme zu wecken: „Erst wenn Klarheit darüber besteht, zu welchem Zweck Angaben verlangt werden und welche Verknüpfungs- und Verwendungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich die Frage der zulässigen Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung beantworten.“

Ausführliche Informationen zum Zensus 2011 wollen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de und über Flyer und Broschüren anbieten. Das Statistische Bundesamt hat für den Zensus 2011 auch eine eigene Hotline eingerichtet: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0611/75-2011 Auskunft zum Zensus.