RTL 2-Format "Tatort Internet" ist "trotz berechtigter Zweifel" kein Verstoß gegen den Jugendschutz

Aufreger des Tages

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich mit den ersten drei Folgen der Sendereihe "Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder" (RTL 2) befasst. Die KJM erreichten seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober dieses Jahres zahlreiche Beschwerden über das Format. Nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion entschied die KJM, dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht.

Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen. Das erklärte Ziel von "Tatort Internet" ist es - nach Angaben von RTL 2 - aufzuklären, abzuschrecken und Informationen zu dem gesellschaftlich relevanten Thema "Sexueller Missbrauch im Internet" zu liefern.

Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.

Im Ergebnis kam die KJM zu dem Entschluss, dass die Sendung trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. "Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - leider - zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. "Zu begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird - und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben."

Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit "Tatort Internet" im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema wird in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.