Streit um den Tatort-Vorspann

Aufreger des Tages

Der Tatort-Vorspann bleibt laut einer gemeinsamen Pressemeldung von WDR und BR unverändert. Die Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat, muss demnach angeblich nicht erwähnt werden.

Sie erhalte auch keine Nachvergütung. Dies hätte heute das Oberlandesgericht München entschieden. Eine Revision wurde laut Pressemeldung nicht zugelassen. Der Bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) fühlen sich damit "bestätigt in ihrer Rechtsaufassung".

"Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten Tatort-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer", so Gebhard Henke, Tatort-Koordinator der ARD.

Das Gericht folgte laut Presselmeldung der Argumentation der Sender, dass sich Zuschauer den Tatort nicht wegen des Vorspanns ansehen. Der Vorspann habe lediglich eine "Hinweisfunktion". Er sei ein "untergeordneter Beitrag zum Gesamtwerk". Die Akzeptanz des Tatorts beim Publikum beziehe sich auf den nachfolgenden Film. Eine Nachvergütung sei nicht geboten.

Die Klägerin müsse auch nicht nachträglich namentlich im Vorspann aufgeführt werden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin "ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat". Die Praxis sei von ihr jahrzehntelang nicht beanstandet worden. Das Gericht legte aber fest, dass generell neben der Klägerin keine andere Person als Urheber des Vorspanns öffentlich genannt werden dürfe.