Niederlage für Google

Aufreger des Tages

Die von einem New Yorker Gericht getroffene Entscheidung zum so genannten Google Book Settlement stärkt aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes die Position der Urheber gegenüber Google.

Das Gericht hat einen Vergleichsvorschlag zwischen Google, US-Verlegern und Autoren verworfen. "Die Entscheidung bedeutet für deutsche Autoren, dass sie nicht auf Fristen achten müssen, um ihre Urheberrechte gegenüber Google geltend zu machen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Positiv sei auch, dass das Gericht die Praxis des Suchmaschinenbetreibers Google verurteilt habe, zuerst Werke zu scannen und dann den Urhebern die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb bestimmter Fristen ihre Rechte geltend zu machen.

Es sei zu hoffen, dass als Konsequenz aus dem Urteil eine urheberfreundliche Regelung gefunden werde. Die könnte nach Meinung des Gerichts etwa im so genannten opt-in bestehen, bei dem Autoren die Möglichkeit hätten, ausdrücklich der Nutzung durch Google zuzustimmen.Der DJV hatte sich gemeinsam mit anderen Autorenverbänden an das Gericht gewandt und sich gegen die Annahme der Vereinbarung in der vorgelegten Form ausgesprochen. 

In einem Kommentar schreibt die "Neue OZ": Es klang nach einer wohltätigen Idee: vergriffene und ältere Bücher Lesern weltweit auf digitalem Wege bei Google-Books wieder zugänglich zu machen. Daraus wird so nichts: Die digitale Bibliothek des Internet-Branchenriesen könnte lückenhaft bleiben - und das ist derzeit gut für alle Autoren. Fremdes Eigentum ungefragt zu entwenden ist Diebstahl. In der realen wie virtuellen Welt. Fremdes Eigentum ungefragt zu nutzen, nachdem man einmalig einen Betrag hinterlegt hat, macht die Sache nicht besser. Es bleibt eine dreiste Aneignung fremden Besitzes. Nichts anderes war der ursprüngliche Vergleich, den der Branchenriese Google mit den US-Autoren und Verlagen geschlossen hatte. Das Urteil gegen diesen Vergleich stärkt das Urheberrecht. Die gerichtliche Auseinandersetzung war aber vor allem ein Muskelspiel um die Chancengleichheit der Internet-Mitbewerber. Die Lücke, die sich bei Google-Books vielleicht auftut, kann nun von demjenigen geschlossen werden, der Autoren faire Konditionen bietet. Dieser Wettbewerb ist eröffnet.