taz: Verkaufen Zeitungen einen "Einfluss auf Berichterstattung"?

Aufreger des Tages

Das war dann der taz schon mal eine kostenpflichtige Pressemeldung via ots wert: „taz: Zeitungen verkaufen Einfluss auf Berichterstattung“, so die knackige Headline und dann wird der Artikel, der auch direkt bei der taz-Online-Version abrufbar ist, fast 1:1 gebracht.

Der Vorwurf der taz: „Mitarbeiter" der WAZ, Frankfurter Rundschau und Neues Deutschland hätten angeblich dem verdeckten taz-Redakteur angeboten, „auf Umfang und Themenwahl ihrer Berichterstattung Einfluss zu nehmen".Der taz-Reporter war insgesamt an zehn deutsche Verlagshäuser herangetreten.

Er hatte erklärt, er berate Firmen bei der Entscheidung, in welchen Medien sie Anzeigen schalten. Dabei habe er sich darauf spezialisiert, ein "geeignetes Umfeld" zu finden. Dies gelte lin der Branche als ein Codewort für Schleichwerbung. Wenn eine bezahlte Veröffentlichung nicht schon durch ihr Layout als Anzeige zu erkennen ist, müsse sie laut taz nach den Landespressegesetzen mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden.

Die drei genannten Zeitungen wollten die fraglichen Seiten dabei angeblich mit Begriffen wie "Verlagssonderveröffentlichung", "Anzeigensonderveröffentlichung" und "Beilage" kennzeichnen.“

Nach Wissen von medienmilch.de wäre der Begriff „Anzeigensonderveröffentlichung“ aber presserechtlich nicht zu beanstanden und ist gängige Praxis, dagegen die Begriffe „Beilage“ ohne das Vorwort „Anzeige“ oder „Verlagssonderveröffentlichung“ definitiv schon.

Es ist also laut medienmilch.de-Meinung handwerklich nicht sauber, diese drei Begriffe und damit die drei Medien in einen Topf zu werfen, zumal in der Pressemeldung und im Artikel nicht gesagt wird, welches Medium was versprochen hat.