Verdeckte PR im Internet? - Jung von Matt und Mercedes-Benz gerügt - Aberkennung des CannesLöwen?

Bad News

Im Zeitraum Dezember 2010 reiste der Blogger Stefan G. von Berlin aus per Anhalter durch Europa. Als Besonderheit dieser Aktion wurde promotet, dass sich G. ausschließlich von Mercedes-Benz-Fahrern mitnehmen lassen wolle.

Auf der Projekt-Website gibt G. laut DRPR-Pressemeldung an, Fotograf und Performance-Künstler zu sein. Seine Reise durch Europa dokumentierte er mit Bildern und Videos auf seinem Blog, Youtube und Facebook. Der Trip endete nach 17 Reisetagen am 17. Dezember in Barcelona. 

Weder in der Ankündigung der Reise noch in der Startphase sei laut PR-Rat deutlich, dass es sich um eine gemeinsame PR-Aktion von Stefan G. und Jung von Matt handelte. Auch Mercedes Benz selbst werde nicht als Absender bzw. Unterstützer der Aktion genannt. Vielmehr habe der Blog den Anschein einer ausschließlich persönlich motivierten Aktion  des Künstlers und Fotografen Stefan G. vermittelt. Er trat als alleiniger Urheber in Erscheinung.

Als HORIZONT-Redakteur Olaf Kolbrück herausfand, dass die Domain von  „Tramp a Benz“ auf die Agentur Jung von Matt zugelassen ist, berichtete er darüber am 3. Dezember 2010 in einem Artikel auf horizont.net.

Nach eingehender Prüfung hat nun der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) nun dafür eine umfassende Rüge ausgesprochen: Jung von Matt als verantwortliche Agentur und Stefan G. als durchführender Blogger werden wegen Verstoßes gegen Transparenz und Absenderklarheit der PR-Maßnahme gerügt. Von der Rüge betroffen ist auch Mercedes-Benz, als verantwortliches Unternehmen der Aktion.

Die Rüge erfolge auf Basis eingehender Prüfung und Beratung durch den PR-Rat.
In einer mehrwöchigen PR-Aktion hatte der Blogger zusammen mit Jung von Matt gezielt Markenbotschaften zu dem Agenturkunden Mercedes Benz platziert und zur Markenbildung des Unternehmens beigetragen. Dabei waren weder die verantwortliche Agentur noch das Unternehmen selbst als Absender und finanzieller Unterstützer der Aktion ersichtlich. Damit wurden nationale wie internationale PR-Richtlinien nicht eingehalten.

„Wir als DRPR achten aus gutem Grund auf die Einhaltung professioneller Standards in der PR – im Interesse der gesamten Branche. Verantwortliches Handeln entlang dieser Standards sichert die Qualität und das Niveau der Kommunikationsleistung. Das betrifft auch Transparenz und Absenderklarheit“, erklärt Richard Gaul, Vorsitzender des Rats in einer Pressemeldung des PR-Rats.

Konkret werden Verstöße gegen den Code de Lisbonne, Artikel 4 und die DRPR-Richtlinie zur Online-PR (I. Absendertransparenz in der Online-Medienarbeit, V. Gemeinsame Verantwortung von Auftraggeber und Agentur) festgestellt. Der DRPR verurteilt jegliche Form der verdeckten PR, bei der die Identität und die geschäftlichen Interessen des Absenders nicht klar ersichtlich sind.

Besonders hart: Vor diesem Hintergrund empfiehlt der DRPR auch die Aberkennung des CannesLöwen 2011 in der Kategorie PR. Richard Gaul: „Aus unserer Sicht wäre es besser, wenn die Jury in Cannes hierbei im Sinne der internationalen Standards entscheidet. Uns hat es sehr verwundert, dass die Aktion ausgezeichnet wurde, obwohl bereits das Verfahren lief. Offensichtlich wurde die Jury nicht von Agentur- bzw. Unternehmensseite hierüber informiert.“

Nach Ansicht des DRPR hätte die PR-Maßnahme grundsätzlich auch professionell,
wirksam und transparent durchgeführt werden können.