Was bislang ein Appell für schleswig-holsteinische Domain-Inhaber ist, könnte bald für viele teuer werden. Der aufs Internet-Recht spezialisierte Kölner Anwalt Christian Solmecke geht im Interview mit dem Branchendienst MEEDIA.de davon aus, dass "ab Ende September diejenigen Webseitenbetreiber mit Bußgeldern rechnen müssen, die den Like-Button unverändert auf ihrer Webseite vorhalten".
Am Freitag hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel Webmastern des eigenen Bundeslandes dazu aufgefordert, den Facebook Like-Button vom eigenen Internetauftritten sowie Fanpages beim Social Network zu löschen, weil die Angebote illegal seien. Beanstandet werden die unkontrollierte Weitergabe von "Bewegungs- und Inhaltsdaten" an den US-Konzern, dessen Netzwerk allein in Deutschland bereits mehr als 26 Millionen Nutzer hat.
Der Kölner Internetrechtler Christian Solmecke hält den Appell für "sehr relevant". Die Kritik der schleswig-holsteinischen Behörde sei zutreffend. Solmecke gegenüber MEEDIA.de: "Die Technik ist so gestaltet, dass ungefragt personenbezogene Daten an Dritte übermittelt werden. Das ist in Deutschland verboten."
Dennoch müssen Seitenbetreiber nicht ganz auf den beliebten Empfehlungs-Button verzichten, durch den Inhalte der Seite im Freundeskreis der Facebook-Nutzer verbreitet werden. Allerdings stellt der Experte klar: "Wer den Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden."