Aus Sicht des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco fehlt bei dieser Diskussion jedoch vor allem ein Aspekt: Die Länder setzen sich für die Vorratsdatenspeicherung ein, wären aber nicht bereit, die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Die Anschaffungs- und Betriebskosten für die Telekommunikationsunternehmen sind erheblich: Bereits als 2007 das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wurde, musste die deutsche Internetindustrie die Kosten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur tragen. Bei einer Neueinführung würde es zu erneuten Kosten kommen, fürchtet eco.
"Der Wunsch nach Wiedereinführung ist rational nicht nachvollziehbar. Wenn die Innenminister die Vorratsdatenspeicherung bezahlen müssten, würden sie als erstes darüber nachdenken, ob sie eine solche wirklich brauchen", sagt Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco. "Aber auch der Bund traut sich seit Jahren nicht, die Kostenerstattung durch die Länder gesetzlich zu verankern, weil er die Reaktion der Länder fürchtet. Zweitens würden sich die Innenpolitiker auf die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung konzentrieren. Wenn wir so weit in der politischen Diskussion wären, wäre den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes schon sehr geholfen."