Der verabschiedete Kompromiss des Europaparlaments stelle zwar stellenweise eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Entwurf der Europäischen Kommission dar. Insbesondere mit den erstmals verankerten Anreizelementen für pseudonyme Datenverarbeitung werde europaweit ein Modell eingeführt, das in Deutschland bereits seit langem erfolgreich eingesetzt wird. Diese Regelungen seien vor allem für kleine Diensteanbieter im Wettbewerb überlebenswichtig.
Jedoch fehlte dem Parlament der Mut, diesen „privacy by design“-Ansatz im Gesetzestext in aller Deutlichkeit zu regeln. Stattdessen wurde er in so genannten Erwägungsgründen versteckt und damit Rechtsunsicherheit provoziert. Als kontraproduktiv bewertet der BVDW die Regelung zum so genannten Profiling. Der Kompromiss führe in der jetzigen Fassung dazu, dass sich das geplante Verbot auch auf Daten erstrecke, die keinen Personenbezug haben. Dies stelle weder eine angemessene, abgestufte Lösung dar, die das tatsächliche Risiko und die Sensibilität der betroffenen Daten berücksichtigt, noch sei dieser Vorschlag geeignet, in der Praxis für mehr Datenschutz zu sorgen.
Matthias Ehrlich, Präsident des BVDW: „Mit dem Votum des LIBE-Ausschusses verfehlt das EU-Parlament das Ziel einer wirklich zukunftsfähigen Datenpolitik. Der Kompromiss belegt, dass der europäische Gesetzgeber das Thema Datenpolitik nach wie vor nur am Rande als wirtschaftspolitischen Faktor begreift. Von einer echten, zukunftsfähigen Datenpolitik für Europa, die Datenschutz und Datennutzung für alle Akteure wirksam harmonisiert, sind wir weit entfernt.