Aserbaidschan: ROG kritisiert Haftstrafe für Investigativjournalistin

Nicht schön

Reporter ohne Grenzen (ROG) ist laut Pressemeldung "empört" über die Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren für die Investigativjournalistin Khadija Ismajilowa in Aserbaidschan.

Ein Gericht in der Hauptstadt Baku befand die international bekannte Reporterin am Dienstag unter anderem der Untreue, illegaler Geschäfte und Steuerhinterziehung für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahren Haft gefordert. Richter Ramella Allahwerdijewa sprach Ismajilowa jedoch von dem Anklagepunkt frei, sie habe einen freien Journalisten in einen Selbstmordversuch getrieben.

"Khadija Ismajilowas einziges Vergehen war, dass sie mutig und beharrlich über Korruption und Vetternwirtschaft in höchsten Regierungskreisen recherchiert hat", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Das Urteil zielt eindeutig darauf ab, ein Exempel zu statuieren und alle Journalisten in Aserbaidschan einzuschüchtern. Spätestens jetzt darf es für die Bundesregierung kein business as usual mehr mit Aserbaidschan geben."

Reporter ohne Grenzen setzt sich schon seit Dezember unter anderem mit einer Protestmail-Aktion für die Freilassung der Reporterin ein. Ismajilowa ist für ihre Recherchen über die geheimen Geschäfte der Präsidentenfamilie und ähnlich brisante Themen bekannt. Um sie zu diskreditieren, lancierten regierungsnahe Medien 2012 und erneut 2013 Videoaufnahmen im Internet, die angeblich die Journalistin in ihrem Schlafzimmer beim Sex zeigten.

Anfang Dezember 2014 wurde Ismajilowa schließlich in Baku verhaftet und seither in Untersuchungshaft festgehalten. Zunächst warf man ihr vor, sie habe in ihrer früheren Position beim aserbaidschanischen Programm von Radio Free Europe einen freien Journalisten in einen Selbstmordversuch getrieben. Dieser zog jedoch seine Anschuldigungen zurück und gab an, er habe sich durch staatlichen Druck zu einer Falschaussage hinreißen lassen. Daraufhin wurde Ismajilowa zusätzlich wegen Steuerhinterziehung und illegaler Geschäfte angeklagt.

Im Prozess lehnte das Gericht fast alle Beweisanträge der Verteidigung ab. Teilweise wurde das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Mit der Begründung, dass im Gerichtssaal kein Platz sei, wurde Familienangehörigen, Freunden und unabhängigen Medien der Zugang verweigert. Laut Medienberichten war der Raum jedoch vollbesetzt mit eigens angeworbenem Publikum. Ihr Schlussplädoyer konnte Ismajilowa am Montag nicht vollständig vortragen, weil der Richter ihr das Wort abschnitt, als sie auf die Ergebnisse ihrer Recherchen über die Familie von Präsident Ilcham Alijew zu sprechen kam.