Verlegerverbände begrüßen Milliarden-Strafe gegen Google

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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission gegen das Markverhalten von Google im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android in einer Pressemeldung "begrüßt".

"Mit dieser Entscheidung setzt die EU-Kommission ihren Kurs fort, europaweit marktbeherrschenden Digitalplattformen Grenzen aufzuzeigen", erklärten Sprecherinnen der Verbände in Berlin. Der diskriminierungsfreie Zugang zu solchen Plattformen sei für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt in Europa unverzichtbar. Gerade bei der zunehmenden Nutzung mobiler Geräte dürfe Google in seinem Betriebssystem nicht eigene Dienste bevorzugen. "Auch diese Entscheidung von EU-Kommissarin Vestager zeigt, dass marktbeherrschende Digitalplattformen den Wettbewerb und die Vielfalt in Europa zunehmend gefährden", so die Sprecherinnen. Dieses Thema sei zentral für die Zukunft der Digital- und Medienwirtschaft und verdiene auch außerhalb der EU-Wettbewerbskommission eine sehr viel größere Beachtung in der deutschen und europäischen Politik als bisher.

BDZV und VDZ hatten sich bereits im Jahr 2016 aktiv als sogenannte interessierte Dritte in das Android-Verfahren eingebracht und die Argumente der Beschwerdeführer aus Sicht der Inhalteanbieter untermauert. Googles Android-Praktiken gefährden die freie Verbreitung verlegerischer Inhalte und den freien Zugang zu neuen Diensten. In dem Umfang, in dem Google gegenüber Herstellern mobiler Geräte auf eine Vorinstallation seiner Dienste besteht, werden die Distributionswege für die Presse blockiert, die ihre digitalen Inhalte zunehmend auch über Apps vermarkten und Verbrauchern zugänglich macht.

Die Verlegerverbände sehen das neue Verfahren auch als Bestätigung der bereits am 27. Juni 2017 ergangenen Entscheidung der EU-Kommission zur Google-Suche. Die Kommission sah es seinerzeit nach einer Beschwerde von BDZV, VDZ und anderen als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte. Google hat diese Entscheidung vor dem EuG angefochten. Das Verfahren hierzu läuft noch.