Wie berichte ich über einen Amoklauf?

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Der Deutsche Presserat hat einen Leitfaden zur Amok-Berichterstattung veröffentlicht. Das 51-seitige Papier ist auf der Homepage des Presserates als PDF abrufbar und kann dort herunter geladen werden.

Der Leitfaden soll Journalisten bei wichtigen Fragen im Redaktionsalltag eine Orientierung geben. Welche Fotos dürfen wir veröffentlichen? Welche Namen dürfen wir nennen? Welche Informationen über den Täter und die Tat können wir bringen? Auf Basis der bisherigen Spruchpraxis, die geprägt ist von den Amokläufen in Winnenden, Emsdetten und Erfurt, hat der Presserat Empfehlungen formuliert. Zu jeder Empfehlung sind Fälle dokumentiert, die aufzeigen, wie und nach welchen Kriterien die Beschwerdeausschüsse entschieden haben.

“Redaktionen müssen Leser über solch ein schreckliches Ereignis informieren, wollen sie ihrem Informationsauftrag gerecht werden. Doch es erfordert eine hohe Verantwortung und Sensibilität von Journalisten, dem begründeten öffentlichen Interesse auf der einen Seite und den ethischen Aspekten des Geschehens auf der anderen Seite gerecht zu werden. Wir möchten die Redaktionen bei diesem schwierigen Abwägungsprozess mit unserem Leitfaden unterstützen”, sagt Bernd HiIder, Sprecher des Deutschen Presserats und betont: “Opfer dürfen durch eine Veröffentlichung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.”

Der Presserat erhielt allein zu Winnenden rund 90 Beschwerden von Lesern gegen Zeitungen und Zeitschriften.

Link: http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/leitfaden.html