Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Prüfungsfrist für dieses Verfahren ist wegen des verbleibenden knappen Zeitraums, in dem die Finanzierung der Frankfurter Rundschau noch gesichert ist, stark verkürzt. Die bisher informell oder aus anderen Verfahren gesammelten Erkenntnisse lassen aber eine abschließende Bewertung des Vorhabens durch das Bundeskartellamt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu, auch weil wir die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Sanierungsfusion prüfen müssen."
Für die Annahme einer Sanierungsfusion ist u.a. maßgeblich, ob die bestehende Marktposition der Frankfurter Rundschau bei deren Ausscheiden ohnehin der FAZ zuwachsen würde und ob es einen ernsthaften alternativen Erwerber für die Frankfurter Rundschau gibt.