MA HSH-Medienrat: Hakenkreuze gehören nicht in PC-Spiele

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Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) warnt vor der schleichenden Akzeptanz verfassungswidriger Symbolik.

Anlass ist, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nun auch solche Computerspiele freigeben kann, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden.

Die von der USK argumentierte Gleichstellung von PC-Spielen mit Filmen sieht der Medienrat kritisch: Vor allem hinsichtlich der Wirkung von Gewalt unterscheiden sich Games erheblich. Grund hierfür sind die spezifischen Eigenschaften von PC-Spielen wie hohe Interaktivität, große Realitätsnähe sowie intensive Koppelung von sensorischen und visuellen Informationen. Sie machen einerseits den großen Reiz der Spiele aus, verstärken aber gleichzeitig problematische Wirkmechanismen. In vielen Spielen handeln die Figuren aggressions- oder gewaltgetrieben, werden für Gewalthandlungen belohnt und können diese beliebig oft wiederholen. Hinzu kommt die zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer bis hin zu Dauernutzung und Spielsucht. Untersuchungen zeigen: Aggressive Spiele verstärken aggressive Gedanken, Affekte und aggressives Verhalten. Das Wirkungsrisiko wird umso größer, je realitätsnäher die Spiele sind. Dazu tragen auch Hakenkreuze und weitere NS-Symbole als historische Elemente von Wirklichkeit bei. Sie sollten auf diese Weise keinen schleichenden Eingang in die Alltagsrealität – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – finden.

Der Medienrat fordert die Obersten Landesjugendbehörden auf, bis auf Weiteres keine weiteren Altersfreigaben von Spielen mit verfassungsfeindlicher Symbolik zuzulassen. Zu dieser Thematik hat der Vorsitzende des Medienrats, Lothar Hay, den für die Obersten Landesjugendbehörden zuständigen Minister in Schleswig-Holstein sowie den zuständigen Senator in Hamburg angeschrieben.