Damit ist Werbung für diese nunmehr unerlaubten Glücksspielangebote in Fernsehen oder Hörfunk nicht mehr zulässig. Die Parteien der Regierungskoalition sowie der SSW in Schleswig-Holstein haben einen Gesetzesentwurf zur „Verlängerung“ der ausgelaufenen Genehmigungen für Online-Casinos in Schleswig-Holstein unterzeichnet.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) weist darauf hin, dass das rundfunkrechtliche Werbeverbot für derartige Angebote in Schleswig-Holstein und bundesweit weiterbesteht. Ob sich daran durch ein neues Gesetz etwas ändert, bleibt abzuwarten.
Daher rät die MA HSH allen von ihr zugelassenen landes- und bundesweiten Rundfunkveranstaltern ausdrücklich, zur Vermeidung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen keine Werbespots für Online-Glücksspiele auszustrahlen beziehungsweise im Zweifelsfall vorab die Beratung der MA HSH in Anspruch zu nehmen.