So sollen Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden doppelte Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Dafür hatte sich auch BITKOM eingesetzt.
Zudem verzichtet die Politik dort auf gesetzliche Regelungen, wo etwa durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung bereits gut funktionierende Maßnahmen eingeleitet wurden, wie zur Erhöhung der Geschwindigkeiten bei der Breitbandversorgung.
„Mit der Novelle setzt der Gesetzgeber auf die Dynamik des deutschen Telekommunikationsmarkts und vermeidet ein Übermaß an Regulierung“, erklärte Rohleder. „Der Breitbandausbau in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und funktioniert aus dem Markt heraus.“
Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben die deutschen Netzbetreiber zwischen 1998 und 2010 über 93 Milliarden Euro in die Telekommunikationsnetze investiert, fast 6 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit pro Sekunde sind in Deutschland heute für knapp 99 Prozent der Haushalte verfügbar. Die restlichen weißen Flecken werden schon in Kürze über Funk mit schnellem Internet versorgt. Bundesregierung und Netzbetreiber streben an, dass bis spätestens 2014 für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, BITKOM unterstützte dies.
Die TKG-Novelle enthält auch Vorgaben, wie schnell der Wechsel zwischen Telefon- und Internetanbietern oder Umzüge von Anschlüssen abgewickelt werden müssen. Der BITKOM begrüßt die Erhöhung des Verbraucherschutzes, sieht die engen zeitlichen Vorgaben aber kritisch. Die Frist von nur einem Arbeitstag könne erhöhte angeblich Fehlerquoten bei der Umstellung von Anschlüssen zur Folge haben. Für Telefon- und Internetkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert. Zudem benötigten die Unternehmen zur Umsetzung der verbraucherschutzrechtlichen Regelungen längere technische und organisatorische Übergangsfristen, erklärte der BITKOM. Dies sei in dem Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt worden.